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Unternehmensnachfolge
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte ist die umfassende Beratung von Unternehmern bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte.
Hier können wir auf eine über 20-jährige Erfahrung und Expertise aus einer Vielzahl von erfolgreichen Unternehmensnachfolgeprojekten zurückgreifen. Dabei spielen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gemeinsam mit Ihnen sowohl die Möglichkeiten im Rahmen einer Vermögensübergabe zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) als auch die Möglichkeiten im Rahmen einer testamentarischen Nachfolge durch. Dabei werden die Vor- und Nachteile gezielt und unter Berücksichtigung individueller Wünsche und Gegebenheiten abgewogen. Zugleich zeigen wir Ihnen Gestaltungsspielräume auf, die im Rahmen der individuellen Nachfolgeplanung genutzt werden können. In unsere Beratung fließen dabei sämtliche erb-, gesellschafts-, steuerrechtlichen Aspekte ein, insbesondere auch unter Berücksichtigung typischer Besonderheiten von inhabergeführten Unternehmen und Familienunternehmen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass wir Ihnen optimale Lösungen aufzeigen, um Ihr Lebenswerk zu sichern und um für eine rechtlich sichere und zugleich steueroptimierte Unternehmensnachfolge zu sorgen. Im Rahmen der lebzeitigen Unternehmensnachfolge stellen wir zugleich sicher, dass der Übergeber finanziell abgesichert ist und dies auch dann bleibt, wenn es zu unerwarteten Entwicklungen kommt.
Entsprechend Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen entwerfen unsere Steuerberater eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation individuell zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten deren Umsetzung durch Ausarbeitung der erforderlichen Verträge und letztwilligen Verfügungen.
Unser Leistungsportfolio umfasst dabei insbesondere die folgenden Leistungen:
- Unternehmensübertragung auf Familienangehörige
- Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen
- Unternehmensbewertungen und Erstellung von Informationsmemoranden
- Erb-, gesellschafts-, steuerrechtliche Beratung in Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung
- Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
- Finanzielle Absicherung des Unternehmers, seines Ehegatten und seiner Familie (bspw. Nießbrauch, Rente etc.)