Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Lohnsteuer-Freibeträge fristgemäß beantragen und Gehaltsvereinbarungen treffen

Wichtige Termine zum Jahresende für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer

Lohnsteuer-Freibeträge

Arbeitnehmer, die für das Jahr 2014 noch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale berücksichtigen lassen wollen, müssen dies bis zum 30.11.2014 tun. Eintragen lassen können sich Arbeitnehmer einen Freibetrag u.a. für Werbungskosten, soweit diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen. Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden auch Kinderfreibeträge, die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die eingetragenen Beträge gelten grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr und müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Ausnahme: die Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben, für die außergewöhnlichen Belastungen, die Kinderfreibeträge oder der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag gelten 2 Jahre ab Beginn des Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist (§ 39a Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG). Voraussetzung ist u. a. dass die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen und zusammen mehr als 600 € betragen.

Sonderzahlungen von der GmbH

Lohnbezüge der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer werden in der Regel von der Finanzverwaltung nur anerkannt, wenn sie mit der GmbH vorab schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt insbesondere für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich im nächsten Jahr zusätzlich zu ihrem regelmäßigen Gehalt Sonderzahlungen von ihrer GmbH auszahlen lassen wollen, sollten daher in diesem Jahr noch entsprechende Vereinbarungen treffen.

Beschluss der Gesellschafterversammlung

Zur schriftlichen Vereinbarung von Sonderzahlungen ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung notwendig. Dieser sollte spätestens im Dezember eingeholt werden, um den Anspruch auf Sonderzahlungen für das ganze Jahr 2015 zu begründen. Ergeht der Gesellschafterversammlungsbeschluss erst im Januar, erfolgt eine anteilige Kürzung.

Stand: 30. Oktober 2014

Bild: racamani - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.