Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Steueranpassungsgesetz 2014

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.03.2014 einen Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Die Gesetzesänderungen wurden insbesondere wegen des Beitritts Kroatiens zur EU notwendig. Da-rüber hinaus enthält das aus 23 Artikeln bestehende Gesetz diverse redaktionelle Anpassungen nach anderen Gesetzgebungsverfahren. Anpassungen finden sich in fast allen Steuergesetzen, einschließlich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Hervorzuhebende Regelungen

Das Steueränderungsgesetz enthält u.a. die Wiedereinführung der Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen (Änderung § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes). Fifo steht für First In First Out, das heißt die zuerst gekauften Bestände gelten als zuerst veräußert. Da-rüber hinaus wird eine Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen ambulanter Rehabilitation eingeführt (§ 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes). Die §§ 52 und 52a des Einkommensteuergesetzes werden unter gleichzeitiger Straffung der Vorschriften zusammengeführt. Im Einkommensteuergesetz ändern sich die Vorschriften der §§ 3, 8, 9, 10, 37b, 40 und 41b infolge der jüngsten Reisekostenreform.

Weitere Gesetzesinitiative des Bundesrates

Fast zeitgleich mit der Einbringung des Steueränderungsgesetzes hat der Bundesrat am 14.03.2014 einen Gesetzesentwurf mit mehreren Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgelegt. Erleichterungen soll es u.a. beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von gegenwärtig 1.000 € soll erhöht werden. Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Freibeträge sollen künftig eine zweijährige Gültigkeit haben. Außerdem soll es Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten geben.

Stand: 15. April 2014

Bild: angela - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.