Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) gelten solche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 410,00 netto nicht übersteigen. Nicht selbstständig nutzbar ist ein Wirtschaftsgut dann, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in das Betriebsvermögen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter unterliegen auch nicht den für aktivierungspflichtige und über mehrere Jahre abzuschreibende Wirtschaftsgüter geltenden Aufzeichnungspflichten. Für geringwertige Wirtschaftsgüter ist lediglich ein besonderes laufendes Verzeichnis zu führen, wenn deren Wert € 150,00 übersteigt.

Neue Wertgrenze ab 1.1.2018

Die Wertgrenze für GwG soll ab dem 1.1.2018 ansteigen. Der Bundestag hat dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ am 27.4.2017 zugestimmt. Das Gesetz sieht die Anhebung des Schwellenwerts von bisher € 410,00 auf € 800,00 vor. Gleichzeitig soll die Wertgrenze für steuerliche Aufzeichnungspflichten von GwGs von bisher € 150,00 auf € 250,00 angehoben werden. Dies sieht das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12.5.2017 zugestimmt.

Fazit

Anschaffungen von selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Wert von mehr als € 410,00 und bis zu € 800,00 sollten nach Möglichkeit über den 1.1.2018 hinaus verschoben werden. Betragen die Anschaffungskosten für ein solches Wirtschaftsgut beispielsweise € 600,00, könnten die Aufwendungen bei Anschaffung in 2017 nur über die Nutzungsdauer von beispielsweise 3 oder auch bis zu 10 Jahren abgeschrieben werden. Bei Anschaffung nach dem 1.1.2018 ist das Wirtschaftsgut 2018 voll abzuschreiben.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Jenny Sturm - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.