Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Kirchensteuerabzug auf Kapitaleinkünfte 2015

Erste Regelabfragen für den Einzug durch Banken starten zum 01.09.2014

Kirchensteuer

Angehörige einer Kirchengemeinschaft, die nach innerkirchlichem Recht eine Kirchensteuer erhebt, unterliegen der Kirchensteuerpflicht. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer aller Einkunftsarten - auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf diese Einkünfte wird seit 2009 eine gesonderte Kirchenkapitalertragsteuer erhoben. Bemessungsgrundlage ist die auf Kapitalerträge entfallende Abgeltungsteuer.

Steuerabzug durch Bank

Die depotführenden Banken behielten bislang die Kirchenkapitalertragsteuer neben der Abgeltungsteuer nur auf Antrag des Kunden ein. Ein solcher Antrag ist ab dem Veranlagungszeitraum 2015 nicht mehr erforderlich. Denn die Banken fragen die Kirchensteuerpflicht ab dem 01.09.2014 mittels so genannter Regelabfragen beim Bundeszentralamt für Steuern ab und führen die Kirchensteuern den Abfrageergebnissen entsprechend an die zuständige Religionsgemeinschaft ab. Zu diesem Zweck können die Banken seit dem 15.04.2014 die Steueridentifikationsnummern ihrer Kunden im automatisierten Verfahren abfragen.

Sperrvermerk

Der Bankkunde kann dem Abruf von Daten zu seiner Religionszugehörigkeit widersprechen. Hierzu muss er unter Angabe seiner Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck einen schriftlichen Antrag stellen. Für diese Anträge gilt eine Frist jeweils bis zum 30.06. eines Jahres. Kirchensteuerpflichtige, die dem Abrufverfahren bereits zu Beginn widersprechen wollen, müssen einen solchen Antrag bis zum 30.06.2014 stellen. Der Kirchensteuerpflichtige muss in diesem Fall wie bisher seine Steuererklärung um die Anlage KAP ergänzen und dort die Kapitaleinkünfte für den Kirchenkapitalertragsteuereinbehalt erklären.

Stand: 28. Mai 2014

Bild: Peter Eggermann - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.