Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Bundesfinanzhof übt massive Kritik am Steuerrecht

Grenze der Verfassungsmäßigkeit:

Dass das deutsche Steuerrecht in vielen Fällen an die Grenze der Verfassungsmäßigkeit stößt, ist allgemein bekannt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat darüber lange geschwiegen – jetzt hat er die Initiative ergriffen und dem Bundesverfassungsgericht sowie auch dem Europäischen Gerichtshof diverse Grenzfälle vorgelegt. Es geht hier vor allem um Maßnahmen aus der Koch/Steinbrück-Liste. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 entschieden, dass der Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren seine Kompetenzen überschritten hätte.

Beispiel Biersteuer:

Etwas exotisch mutet der Vorlagebeschluss zur Erhöhung der Biersteuer an (Beschluss vom 15. 2. 2011, Az VII R 44/09): Der Bundesfinanzhof prangert hier die in dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossene Kappung diverser Steuervorteile der Kleinbrauereien an. Diese Maßnahme stand u.a. auf der Streichliste Koch/Steinbrück. Mit dieser Vorlage gerät das ganze Haushaltsbegleitgesetz vermutlich ins Wanken.

Grunderwerbsteuer/Umsatzbesteuerung:

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist meistens der Kaufpreis. Das ist legitim und daran rüttelt der BFH auch nicht. In bestimmten Fällen aber fällt auf Grundstücksübertragungen eine Steuer an, obwohl es tatsächlich gar nicht zu einer Veräußerung kommt. Dies ist z.B. bei Unternehmensumwandlungen der Fall. Gibt es keinen Kaufpreis, wird die Grunderwerbsteuer nach den so genannten – unzutreffenden – Bedarfswerten ermittelt, die die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996 zugrunde legen. Das BVerfG hat diese Werte bereits für Zwecke der Erbschaftsteuer verworfen. Mit der Vorlage wird das BVerfG erneut Gelegenheit bekommen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen (Beschluss vom 2. 3. 2011, II R 23/10). Vorlage drei – diesmal an den Europäischen Gerichtshof – zeigt die Willkürlichkeit der Umsatzbesteuerung auf. Es geht um Pflegedienstleistungen, die in einem Fall steuerfrei und in einem anderen Fall steuerpflichtig sind (Beschluss vom 2.3.2011, XI R 47/07).

Stand: 12. Mai 2011

Bild: Margaret Quinn - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.