Seitenbereiche
News & Infos: Dr. Elsässer.Maier.Partner

Vertrauen.

Auf dem Laufenden bleiben.

Inhalt

Neuer Mindestlohn 2015

Ab dem 1. Januar gelten 8,50 € pro Stunde

Mindestlohn

Zu den bedeutendsten Gesetzesvorhaben des vergangenen Jahres zählt unzweifelhaft das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (vom 11.08.2014). Der seit dem 1. Januar geltende Mindestlohn beträgt 8,50 € je Stunde. Der Mindestlohn bezieht sich dabei auf die Bruttovergütung pro Zeitstunde. Zulagen und Zuschläge sind daher neben dem Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohn ist ab dem 01.01.2015 zu zahlen. Ausnahme: Die allgemein verbindlichen Tarifverträge und Vergütungsregelungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes finden bis 31.12.2016 weiter Anwendung. Für diesen Zeitraum gelten daher abweichende Regelungen u.a. für die Zeitarbeitsbranche oder für das Fleischer- oder Friseurhandwerk.

Anwendung

Der Mindestlohn gilt für alle Branchen. Ausnahmen gelten u. a. für Praktikanten, Langzeitarbeitslose oder Saisonarbeiter. Für Langzeitarbeitslose gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nicht. Minijobber haben Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes. Da sich dieser auf die Bruttovergütung bezieht, der Minijobber aber keine Steuer- und Sozialabgaben zahlt, ist das auszahlende Entgelt von z.B. 450 € durch die zu leistenden Arbeitsstunden zu dividieren. Im Ergebnis muss sich ein Stundensatz von 8,50 € errechnen. Der Mindestlohn gilt auch für Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Bestehende Arbeitsverträge sind hier ggf. rückwirkend auf den 01.01.2015 anzupassen.

Neue Verordnungen zur Arbeitszeitaufzeichnung

Hinsichtlich der neuen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten durch das Mindestlohngesetz hat das Bundeskabinett am 19.11.2014 zwei neue Verordnungen erlassen: die „Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ sowie die „Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohn-, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz“. Eine wesentliche Regelung der Verordnungen ist u.a. eine Erleichterung der Arbeitszeitaufzeichnung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinerlei Arbeitszeitvorgaben unterliegen. Hier genügt es, wenn nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Beide Verordnungen sind zum 01.01.2015 in Kraft getreten.

Stand: 22. Dezember 2014

Bild: Imillian - Fotolia.com

Dr. Elsässer.Maier.Partner : an den Standorten in Nagold, Kusterdingen, Stuttgart und Tübingen beraten wir seit über 20 Jahren Mandanten aus dem Mittelstand. Als Generalisten agieren wir aus einer Hand, eingebunden in ein starkes Netzwerk von Spezialisten. Sie haben Fragen zum Thema? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Zusatzinformationen

Dr. Elsässer.Maier.Partner

Steuerberater Wirtschaftsprüfer

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Werner-von-Siemens-Straße 4
72202 Nagold
Deutschland

Telefax

+49 (7452) 9302-50

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr. Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Raiffeisenstraße 9
72127 Kusterdingen
Deutschland

Telefax

+49 (7071) 9396-66

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Dr.Elsässer.Maier.Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB

Schockenriedstraße 4
70565 Stuttgart
Deutschland

Telefax

+49 (711) 73 73 47-10
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.